Payment/Vergütung

Grundsätzlich ist jede Beratung, auch telefonisch, kostenpflichtig. Wir können und wollen nicht kostenlos arbeiten. Bevor es dazu kommt, müssen beide Parteien wissen, ob ein Auftrag zustande kommen kann und soll, ob wir die nötige Zeit für die Bearbeitung Ihres Auftrages aufbringen können, ob die Sache eine „rechtliche Dimension“ hat und ob wir „zusammen passen“.

Diese Mandatsanbahnung ist für Sie kostenlos. Hierbei ergibt sich auch oft, dass Sie in einem an uns herangetragen Fall keiner anwaltlichen Hilfe bedürfen.

Daran kann ggf. eine kostenpflichtige Beratung anschließen oder der Auftrag an uns, Sie zu vertreten. Das kostet Geld. Wieviel Geld, ist regelmäßig verhandelbar. Dies kann ein Stundenhonorar, ein Pauschalhonorar oder die gesetzlichen Gebühren sein. Zulässig sind auch Vereinbarungen, die für den Erfolgsfall das Vielfache der gesetzlichen Gebühren fällig werden lassen.

Auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) finden Sie weitere Hinweise zur Rechtsanwaltsvergütung und hier ein Rechentool des Deutschen Anwaltvereins für eine erste eigene Einschätzung.