Payment/Vergütung

Jede Beratung, auch telefonisch, ist kostenpflichtig. Dies gilt auch für eine „Erstberatung“.
Wir können und wollen nicht kostenlos arbeiten. Bevor es dazu kommt, müssen beide Parteien wissen, ob ein Auftrag zustande kommen kann und soll, ob wir die nötige Zeit für die Bearbeitung Ihres Auftrages aufbringen können, ob die Sache eine „rechtliche Dimension“ hat und ob wir „zusammen passen“. Oft ergibt sich, dass Sie in einem an uns herangetragen Fall (noch) keiner anwaltlichen Hilfe bedürfen oder der Fall nicht in unseren Tätigkeitsbereich fällt.

Diese Mandatsanbahnung ist für Sie kostenlos. Konkrete Auskünfte und Handlungsempfehlungen werden hierbei nicht erteilt, das ist gerade Gegenstand der kostenpflichtigen Beratung oder eines Auftrages, nach außen tätig zu werden. Das kostet Geld. Wieviel Geld, ist regelmäßig verhandelbar, es sei denn, es handelt sich um eine gerichtliche Tätigkeit. Die Vergütung kann ein Stundenhonorar, ein Pauschalhonorar oder die gesetzlichen Gebühren sein. Zulässig sind auch Vereinbarungen, die für den Erfolgsfall das Vielfache der gesetzlichen Gebühren fällig werden lassen.

Auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) finden Sie weitere Hinweise zur Rechtsanwaltsvergütung und hier ein Rechentool des Deutschen Anwaltvereins für eine erste eigene Einschätzung.